Geschäftsordnung des Runden Tisches Elektromagnetische Felder (RTEMF)
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Präambel

Der "Runde Tisch Elektromagnetische Felder", nachfolgend RTEMF genannt, ist ein unabhängiges Beratungs- und Diskussionsgremium des BfS, das der Schaffung weitest gehender Transparenz bei der Vermittlung und Kommunikation von Erkenntnissen vorwiegend auf dem Gebiet der hochfrequenten elektromagnetischen Felder dient. Die Diskussion von Fragestellungen aus anderen Bereichen des elektromagnetischen Spektrums ist anlassbezogen möglich.

Die Beratungsergebnisse des Runden Tisches haben empfehlenden Charakter.

Am Runden Tisch soll ein möglichst breites Interessenspektrum vertreten sein. Die Beratungen sind durch die gegenseitige Achtung unterschiedlicher Positionen gekennzeichnet.

§ 1
Leitung

(1) Die Leitung des RTEMF liegt beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Das BfS bestimmt dazu einen Vorsitzenden.
(2) Das BfS führt die Geschäfte des RTEMF nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung. Es organisiert insbesondere den gemeinsam beschlossenen Arbeitsplan des RTEMF und bereitet dessen Sitzungen vor.

§ 2
Geschäftsstelle und Verwaltungsaufgaben

(1) Zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben bzgl. des RTEMF und zur Erstellung von Dokumentationen des RTEMF wird beim BfS eine Geschäftsstelle eingerichtet.
(2) Der interne und externe Schriftverkehr wird über die Geschäftsstelle geführt.
(3) Der Geschäftsstelle obliegt die Organisation der Sitzungen sowie die Teilnahme an den Sitzungen und die Protokollführung.
(4) Die Geschäftsstelle übermittelt die Empfehlungen des RTEMF an die mit dem jeweiligen Thema befassten Organisationseinheiten des BfS.

§ 3
Aufgaben

(1) Der RTEMF gibt Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen, die auf dem Gebiet der elektromagnetischen Felder tätig sind, die Möglichkeit, sich mit dem BfS über einschlägige Fragestellungen im Bereich funkgestützter Kommunikationsmittel, auszutauschen, um ein möglichst breites Spektrum an Sichtweisen und Erkenntnissen in die Diskussion um aktuelle Forschungsergebnisse einfließen lassen zu können.
Anlassbezogen ist die Diskussion von Fragestellungen aus anderen Bereichen des elektromagnetischen Spektrums möglich.
Der RTEMF soll das BfS bei der Kommunikation von Forschungsergebnissen beratend unterstützen und die Transparenz wissenschaftlicher Erkenntnisse insbesondere in forschungsfernen gesellschaftlichen Bereichen national wie international fördern.
(2) Zur Diskussion ausgewählter Themenbereiche oder zur Übernahme bestimmter Aufgaben kann das BfS Arbeitsgruppen einrichten.

§ 4
Mitglieder

(1) Die Berufung von Mitgliedern in den RTEMF erfolgt durch das BfS. Das BfS wird sich dazu per schriftlicher Einladung an relevante Institutionen wenden und um Entsendung eines Vertreters/einer Vertreterin in den RTEMF bitten. Die Namen der Mitglieder werden vom BfS veröffentlicht. Die Berufungsdauer beträgt 3 Jahre. Wiederberufung ist möglich. Eine Abberufung aus wichtigem Grund durch das BfS ist möglich. Sollte das Mitglied der ihn entsendenden Institution nicht mehr angehören, kann das BfS die Mitgliedschaft vorzeitig beenden und die jeweilige Institution um eine Neubenennung bitten.
(2) Die Mitgliedschaft im RTEMF ist grundsätzlich personengebunden. In begründeten Fällen kann ein Vertreter vorübergehend entsandt werden. Die Entscheidung trifft das BfS.
(3) Die Mitglieder sind ehrenamtlich und unentgeltlich tätig. Die Reisekosten zur Teilnahme an den Sitzungen werden durch das BfS nach Maßgabe des Bundesreisekostengesetzes erstattet.

§ 5
Sitzungen

(1) Die Sitzungen des RTEMF werden vom BfS geleitet.
(2) Die Sitzungen des RTEMF sind grundsätzlich nicht öffentlich. Über die Teilnahme von Nicht-Mitgliedern an den Sitzungen entscheidet das BfS.
(3) Der RTEMF wird durch das BfS eingeladen. Es finden 1-2 Sitzungen pro Jahr statt. Eine Sondersitzung wird auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder einberufen. Es muss eine Einladungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden.
(4) Die Einladung muss eine Tagesordnung enthalten. Die Tagesordnung wird entsprechend der Vorschläge des RTEMF auf der vorgehenden Sitzung erstellt. Die Tagesordnung kann anlassbezogen durch das BfS oder auf Wunsch der Mitglieder abgeändert werden. Die jeweilige Tagesordnung bildet die Grundlage für die auf den Sitzungen geführten Beratungen und Diskussionen.
(5) Die Beratungsergebnisse des RTEMF werden von der Geschäftsstelle des RTEMF in Form einer Niederschrift dokumentiert. Minderheitenmeinungen sind zu dokumentieren. Die Mitglieder erhalten eine Ausfertigung der abgestimmten Niederschrift. Die Ergebnisprotokolle werden im Internet veröffentlicht.

§ 6
Inkrafttreten

(1) Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme durch die Mitglieder des RTEMF mit Datum vom 21.09.2010.in Kraft getreten.