"Alternative Streitbeilegung in der aktuellen EMVU-Debatte" Franz Büllingen, Annette Hillebrand, Diana Rätz, 2004

Ziel dieser Studie, die in Zusammenarbeit mit Jérôme Racine und Klaus Winkler durchgeführt wurde, war zu klären, ob eine standardisierte Anwendung alternativer Verfahren zur Konfliktbeilegung (ADR: Alternative Dispute Resolution), und hier insbesondere die Mediation, im Bereich der Standortfindung von Mobilfunksendeanlagen zu einem Abbau der vorhandenen Konfliktpotenziale führen kann.

Die Studie kann im Internet unter http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/root,did=51578.html eingesehen werden.

Vorgehen

Die Schwerpunkte der Studie bestanden in der Darstellung zentraler ADR-Verfahren und der Untersuchung ihrer bisherigen Anwendung in der Praxis, sowie in der Überprüfung der Anwendbarkeit des Mediationsverfahrens anhand eines konkreten Modellkonfliktfalles.

Das Ziel von ADR-Verfahren ist es, durch professionelle Moderation eines Diskussions- und Aushandlungsprozesses einen nachhaltigen Ausgleich zwischen den Konfliktparteien durch Befriedigung aller Interessen zu erhalten. Unter den zahlreichen ADR-Verfahren wurden die Verfahren Mediation, Planungszellen/Bürgergutachten, Konsensus-Konferenzen, Ombudsstellen, Arbitration bzw. Schiedsverfahren und der moderierte Runde Tisch näher betrachtet. Ihre bisherigen Einsatzfelder und Erfahrungen im internationalen Kontext wurden aufgezeigt und ihre Chancen der Konfliktentschärfung bzw. -beilegung insbesondere hinsichtlich der Mobilfunk-Thematik beurteilt. Die Autoren stellten fest, dass die betrachteten Verfahren mit Ausnahme des Runden Tisches sowohl in Deutschland, als auch in den anderen Ländern im Bereich Mobilfunk bislang kaum Anwendung gefunden haben. Die Recherche bzgl. des Einsatzes und der Erfahrungen mit der Umweltmediation in den Ländern USA, Österreich und Schweiz identifizierte nur einen konkreten Fall in Österreich, in dem die Mediation im Bereich Mobilfunk angewandt wurde.

Ziel des Mediationsverfahrens ist es, unter gleichberechtigter Berücksichtigung aller beteiligten Interessen eine für alle Parteien optimale Lösung zu suchen. Die Anwendbarkeit dieses Verfahrens im Mobilfunkbereich wurde anhand eines Modellkonfliktfalls um eine Sendeanlage in München beurteilt, deren Standort sich in unmittelbarer Nachbarschaft einer Grundschule und eines Kindergartens befand. Das Mediationsverfahren mit vier der betroffenen Konfliktparteien (Vertreter der Mobilfunknetzbetreiber, Vertreter der Stadt München, Elternvertreter der Grundschule sowie Elternvertreter des Kindergartens) wurde durch zwei geschulte Mediatoren geleitet. Mitarbeiter von wik-Consult waren zur Beobachtung anwesend. Das Mediationsverfahren zeichnete sich zunächst durch eine konstruktive und kompromissbereite Haltung aller Konfliktbeteiligten aus, eine für Alle verträgliche Lösung zu finden. Die Umsetzung der in der Mediation erfolgreich ausgehandelten Lösung erwies sich jedoch als problematisch. Die letztendliche Einigung auf eine "zweitbeste" Lösung führte zu einer recht hohen Frustration auf Seiten der Mediationsteilnehmer, so dass dieser Aushandlungsprozess und rückwirkend auch das Mediationsverfahren durch die Beteiligten als "zu lang", "nicht fair", oder insgesamt "nicht geeignet" beurteilt wurde.

Schlussfolgerungen der Autoren und Mediatoren:

Der Modellkonfliktfall wird sowohl aus Sicht der Mediatoren, als auch aus Sicht der begleitenden Wissenschaftler von wik-Consult beurteilt.

Die Mediatoren analysieren den Prozess hinsichtlich möglicher Fallstricke sowie tatsächlich begangener Fehler und zeigen die Vor- und Nachteile der Mediation auf. Als ein zentraler für den Prozess förderlicher Aspekt wurde die Offenheit der Beteiligten für die Kompromissfindung erachtet. Als nachteilige Aspekte sind z.B. die Identifizierung geeigneter, entscheidungskompetenter Ansprechpartner während der Erkundungsphase zu erwähnen, oder auch die Probleme bei der Realisierung der in der Mediation ausgehandelten Lösung, die hauptsächlich auf die zu späte Einbeziehung betroffener "Dritter" und die damit verbundenen Akzeptanz- und Verfahrensprobleme zurückgeführt wird. Deutlich traten in dieser "kritischen Phase" verbleibende Probleme auf der Beziehungs- und Wahrnehmungsebene der Beteiligten zum Vorschein.

Die Mediatoren kommen trotz der angeführten Probleme zu dem Schluss, dass Mediation insbesondere in den "harten" Konfliktfällen als Streitbeilegungsverfahren durchaus angewandt werden kann, eine standardisiert festgelegte Vorgehensweise jedoch nicht zielführend ist.

Die Autoren, die über die Mediation hinaus den Aushandlungsprozess begleiteten, ziehen angesichts der Probleme in der Umsetzungsphase insgesamt das Fazit, dass die Mediation nur sehr eingeschränkt ein zielführender und Kosten-Nutzen-adäquater Ansatz für die Konfliktregelung in der Standortdiskussion ist. Eine rechtliche Verankerung der Mediation als "das Verfahren der Wahl" lehnen sie ab, und empfehlen vielmehr, die Entscheidung über die beste Art der Konfliktlösung im jeweiligen Fall zu treffen. Sie geben zu bedenken, dass die Mediation für die Identifikation konkreter Lösungsalternativen eingesetzt werden kann, sich jedoch nicht zur Behandlung von Grundsatzfragen oder zur Lösung von Wertekonflikten eignet - zwei Aspekte, die im Mobilfunkbereich oftmals im Hintergrund ablaufen und den Mobilfunkkonflikt stark prägen. Die Autoren empfehlen, weitere Verfahren wie z.B. das Bürgergutachten oder auch den moderierten Runden Tisch hinsichtlich ihrer Eignung für die Lösung von Standortkonflikten zu untersuchen.

Bewertung des BfS

Die erschwerenden und fördernden Aspekte bei der Identifizierung des Modellkonfliktfalls und im Verlauf des Mediationsverfahrens werden sehr differenziert dargestellt und bieten so einen umfassenden und nachvollziehbaren Einblick in die notwendigen Voraussetzungen und möglichen Hindernisse für die Eignung der Mediation. Es wird deutlich, dass viele der für den Mediationserfolg entscheidenden Umstände je nach Konflikt unterschiedlich, sehr komplex und kaum beeinflussbar sind.

In Übereinstimmung mit den Autoren kann das Fazit gezogen werden, dass die Mediation nur in Ausnahmefällen für den Mobilfunkbereich geeignet ist. Angesichts der Studienergebnisse erscheint es wichtiger, den Mobilfunk-Akteuren anstelle eines kompletten standardisierten Konfliktschlichtungsverfahrens vielmehr modulartig verwendbare Verfahrensabläufe anzubieten, die den jeweiligen konfliktspezifischen Besonderheiten angepasst werden können. Darüber hinaus sollte die Eigeninitiative der Akteure weiter gefördert und mögliche Handlungsspielräume aufgezeigt werden.